Trauung

Christus spricht „Habt ihr nicht gelesen: Am Anfang, bei der Schöpfung, hat Gott sie männlich und weiblich gemacht?Und Gott sagte: Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und sich mit seiner Frau verbinden, und die zwei werden als Gemeinschaft zusammengehören. Deshalb sind sie nicht mehr zwei, sondern eine Gemeinschaft.“ (Matthäusevangelium 19,4-6; n.d.Übers. der Bibel in gererechter Sprache)

Wie versteht die evangelische Kirche die Trauung?

Durch die kirchliche Trauung erhält das „Ja“-Wort eine weitere Dimension. Der Traugottesdienst ist nach evangelischem Verständnis die Segnung der auf dem Standesamt geschlossenen Ehe. (Martin Luther: „Die Ehe ist ein weltlich Ding.“) Das Paar kommt daher schon als Ehepaar in die Kirche, um dort Gott für das Geschenk ihrer Liebe zu danken und für das gemeinsame Leben zu beten.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung?

Die Anmeldung der Trauung erfolgt im Pfarramt oder direkt bei der Pfarrerin. Für die Anmeldung beim Pfarramt des eigenen Wohnorts brauchen Sie lediglich:die Personalausweise und, falls einer der beiden Brautleute nicht zu Wohnortsgemeinde oder zu einer anderen christlichen Kirche gehört, einen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit. Ferner werden für die Eintragungen in den Kirchenbüchern die persönlichen Daten der Eltern der Brautleute benötigt. Falls die Eheschließung auf dem Standesamt bereits erfolgt ist, können Trauschein und Stammbuch bereits mit eingereicht werden. Ansonst müssen diese unmittelbar vor dem Traugottesdienst der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer gegeben werden. Trotz der Änderung des Personenstandsrechts zum 1.1.2009, in dem das Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorher erfolgte Eheschließung beim Standesamt weggefallen ist, erfolgt in der evangelischen Kirche aus dem oben beschriebenen Verständnis heraus der Traugottesdienst allein aus Anlass einer erfolgten Eheschließung.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. In der Regel spricht nichts dagegen, wenn eine Fotografin oder ein Fotograf und/oder eine Kamerafrau bzw. ein Kameramann Aufnahmen macht. Diese sollten in jedem Fall vor dem Gottesdienst mit der Pfarrerin, dem Pfarrer absprechen, von welchen Positionen aus das am besten geschieht, damit weder die Trauung gestört noch die Festgemeinde gestört wird. Im Mittelpunkt sollte stets das Geschehen im Gottesdienst und die Teilnahme daran stehen.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist i.d.R. möglich. Üblicherweise kümmert sich das Brautpaar nach Absprache mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer darum.

Was kostet die Trauung?

Dies ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regeln.

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Meist wird Ihnen die Pfarrerin bzw. der Pfarrer verschiedene Projekte der eigenen Gemeinde, für die es sinnvoll ist zu sammeln, anbieten. Wenn das Brautpaar einen eigenen Zweck hat, bedarf es der Absprache. Denkbar ist dann auch eine Aufteilung zu gleichen Teilen für den Zweck des Brautpaars und ein Projekt der Gemeinde.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit dem Pfarramt ab.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Grundsätzlich werden die Termine frei mit dem Pfarramt vereinbart. Dabei ist eine frühzeitige Anmeldung wünschenswert. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit der Pfarrerin.

Nur einer von uns ist in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Ist einer der beiden Partner nicht in der Kirche wird die Form des Gottesdienstes, etwa die Traufrage oder die Trauerklärung, angepasst. Im vorangehenden Traugespräch wird über diesen Punkt mit Sorgfalt gesprochen.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, ähnlich wie ein Gottesdienst zur Trauung, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie im Pfarramt nach.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Die Evangelische Landeskirche in Baden und das Erzbistum Freiburg sind die einzigen Landeskirchen in Deutschland, die eine echte Vereinbarung über eine gemeinsame kirchliche Trauung abgeschlossen haben, das sog. „Formular C“. Mithin ist eine echte „ökumenische Trauung“ für Ehepartner dieser zwei Konfessionen unter der Beteiligung von Geistlichen beider Seiten möglich, ohne dass etwa für den katholischen Ehepartner ein Dispens (Befreiung) von der Formpflicht erforderlich ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen unter: www.ekiba.de
Hilfe bei der Auswahl eines Trauspruchs: www.trauspruch.de