Vermietung des Gemeindehauses
Zuständig für die Vermietung des Gemeindehauses ist Karin Mossemann. Sie ist unter folgender Telefonnummer (privat) zu erreichen 06222 307430.
Basistarif |
Beerdigung |
Stundentarif |
€150,- | €60,- | €20 / Std. |
Gemeindehaus inkl. Küche | ||
zzgl. Stromkosten € 0,40/kWh | ||
Während der Heizperiode: Heizkosten pauschal € 50,- oder bei wöchent- und monatlicher Nutzung €25 / Termin |
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Kaution Vermietung Wochenende: € 100,- |
Bestimmungen zum Mietvertrag
- Der Aufenthalt im Gemeindehaus darf nicht zur Belästigung der Anlieger führen. Es gilt Rauchverbot.
- Der Mieter verpflichtet sich, nach Abschluss der Veranstaltung das Gemeindehaus in sauberen Zustand zu übergeben. Der Müll (Rest- und Bio-) sowie Glas und Wertstoffe (Grüne Tonne) müssen vom Mieter entsorgt werden. Für selbstverschuldete Schäden am Haus oder in den angemieteten Räumlichkeiten haftet der Mieter. Diese Schäden sind auch sofort anzuzeigen.
- Der Mieter ist verantwortlich, dass nach Beendigung der Veranstaltung die Eingangstüren sowie sämtliche Fenster verschlossen und die Beleuchtung in den Räumen ausgeschaltet werden. Für Schäden, die durch Nichtbeachten entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter stellt die Kirchengemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Geräte und dem Zugang zu den Räumen und Anlagen stehen.
- Übergabe und Abnahme inkl. Schlüssel erfolgt in Absprache mit Frau Karin Mossemann (Tel.: 06222/307430) Der Schlüssel darf nicht an Dritte übergeben werden. Bei Verlust haftet der Mieter.
- Gleichzeitig mit der Unterschrift unter den Mietvertrag ist auch die Kaution bar zu entrichten.