Bestattung

So spricht der HERR: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“ (Jesaja 43,1)

Was muss ich bei einem Todesfall tun?

  • Ein Arzt muss den Verstorbenen untersuchen und offiziell den Tod feststellen.
  • Benötigen Sie oder Angehörige den seelsorgerlichen Beistand der Pfarrerin können Sie sich selbstverständlich unmittelbar an das Pfarramt wenden.
  • Über das Pfarramt bzw. die Pfarrerin wird auch das Läuten der Sterbeglocke der evangelischen Kirche Schatthausen für den Verstorbenen / die Verstorbene veranlasst.
  • Wählen Sie ein Bestattungsinstitut aus. Es wird Sie auch bei den anstehenden behördlichen Kontakten unterstützen.
  • Wenn Sie sich für einen Bestatter entschieden haben, nimmt dieser mit dem zuständigen Pfarramt und dem zuständigen Friedhofsamt Kontakt auf, um zusammen mit Ihnen den Termin für den Trauergottesdienst abzusprechen. Daraufhin wird sich die Pfarrerin bei Ihnen melden und einen Termin für das Trauergespräch ausmachen.
  • Mit dem Trauergespräch beginnt die Begleitung in diesem Todesfall. Gerne steht Ihnen die Pfarrerin auch nach der Bestattung für weitere Kontakte und Gespräche zur Verfügung.

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Alles, was mit der eigenen Bestattung zu tun hat, sollte in der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht oder derart gesondert festgehalten werden, dass es vor der Bestattung auch gefunden und berücksichtigt werden kann. Das Testament ist dafür der falsche Ort, da dieses i.d.R. erst nach der bereits erfolgten Bestattung eröffnet wird. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sie können auch mit Ihrer Gemeindepfarrerin, dem Gemeindepfarrer oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung sprechen und Ihre Wünsche dort hinterlegen.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Der Austritt eines Menschen aus der Kirche wird von der Evangelischen Kirche grundsätzlich als individuelle Entscheidung respektiert, wenn dies auch immer bedauernd geschieht. Wer austritt, erklärt damit konsequenterweise auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet.Wenn Sie als Angehörige Trost und seelsorgliche Begleitung suchen, wenden Sie sich an Ihre Pfarrerin.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Kann ein mir bekannter oder befreundeter Pfarrer bzw. Pfarrerin, die nicht zur Gemeinde des Verstorbenen gehören, die Bestattung übernehmen, z.B. die Klinikseelsorgerin?
Vorausgesetzt die betreffende Pfarrerin bzw. der betreffende Pfarrer erklären sich Ihnen gegenüber damit einverstanden, ist das möglich.

Kann jemand, der den Freitod gewählt hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, der Freitod ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Wenn Sie dies für einen Angehörigen wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt / der Pfarrerin in Verbindung.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.

Was kostet eine Beerdigung?

Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle / Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.

Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können gibt es ggf. Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Eine andere bewährte Alternative ist, eine Solistin oder einen Solisten im Trauergottesdienst ein oder zwei Lieder singen zu lassen. Beim Engagement der Künstler kann Ihnen das Pfarramt vermittelnd behilflich sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen unter: www.ekiba.de